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   VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14   

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VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14 (https://dejure.org/2016,7662)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2016 - 5 K 143.14 (https://dejure.org/2016,7662)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 5 K 143.14 (https://dejure.org/2016,7662)
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  • BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
    Dienstliche Gründe im vorgenannten Sinne sind gegeben, wenn für den Wechsel der dienstlichen Verwendung, mit der die auszugleichende Verringerung der Dienstbezüge einhergeht, ein dienstliches Interesse ausschlaggebend war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 -, juris Rn. 9).

    Ein bloßes nachrangiges dienstliches Interesse kann jedoch nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
    Lassen sie sich dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses offensichtlich nicht zuordnen, so erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 -, juris, Rn. 21, 28; VG Berlin, Beschluss vom 20. November 2015 - 71 K 1.15 PVB -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 07.06.2013 - 5 K 267.11

    Fortzahlung einer Ausgleichszulage wegen Verringerung der Dienstbezüge und bei

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
    Ein dienstliches Interesse an der anderweitigen Verwendung des Beamten liegt in der Regel vor, wenn der Versetzung des Beamten ein Auswahlverfahren des Dienstherrn vorausgegangen ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2013 - VG 5 K 267.11 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 99.14

    Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten und Neufestsetzung der Erfahrungsstufe

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
    Das gemäß § 88 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Bln) im Rahmen der ersten Stufenfestsetzung erforderliche Mitbestimmungsverfahren (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 18. Februar 2016 - VG 5 K 99.14 -, juris) hat die Senatsverwaltung ordnungsgemäß durchgeführt.
  • VG Berlin, 20.11.2015 - 71 K 1.15

    Verweigerung der Zustimmung

    Auszug aus VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14
    Lassen sie sich dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses offensichtlich nicht zuordnen, so erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 -, juris, Rn. 21, 28; VG Berlin, Beschluss vom 20. November 2015 - 71 K 1.15 PVB -, juris Rn. 19).
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